Veräußerung geschlossener Beteiligungen über den Zweitmarkt

In den vergangenen Monaten haben uns zahlreiche Anleger von geschlossenen Fonds gebeten, sie bei der Veräußerung geschlossener Beteiligungen über den Zweitmarkt zu beraten und auch bei der rechtlichen Abwicklung zu begleiten, da für sie die Veräußerung einer geschlossenen Beteiligung auf dem Sekundärmarkt absolutes Neuland darstellt. Erfreulicherweise konnten so in den vergangenen Wochen mehrere geschlossene Beteiligungen unserer Mandanten zu einem Kurs von bis zu 73 % des ursprünglichen Beteiligungsbetrages veräußert werden, je nach Fonds.

Unsere Mandanten haben sich vor allem aufgrund der nachfolgenden Punkte für eine Veräußerung ihrer Beteiligung über den Zweitmarkt entschlossen:

  • Vermeidung eines unter Umständen teuren Rechtsstreits: Viele Anleger geschlossener Fonds, insbesondere Anleger ohne Rechtsschutzversicherung, scheuen die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung, da sie nicht „noch mehr gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen“ möchten. Bei einer Veräußerung Ihrer Beteiligung gehen Sie hingegen keine finanziellen Risiken ein.
  • Schneller Liquiditätszufluss: Nach erfolgreicher Veräußerung der Beteiligung wird der Kaufpreis abzüglich der Provision direkt vom Zweitmarktportal auf das Konto unserer Mandanten überwiesen.
  • Reduzierung der Haftung: Der Käufer übernimmt die Haftung für nach Abschluss des Übertragungsvertrages eintretende haftungsauslösende Umstände.
  • Übertragung der Beteiligung auf den Käufer: Nach der Veräußerung der Beteiligung tritt der Erwerber vollumfänglich in die (Treuhand-) Gesellschafterstellung ein und der Verkäufer scheidet aus der Fondsgesellschaft aus.

Um möglichst vielen Anlegern die Möglichkeit der Veräußerung ihrer Beteiligung über den Sekundärmarkt auf einfache und verständliche Art und Weise zu ermöglichen, konnten wir mit der Neym eine Prozessfinanzierungsgesellschaft als Partner der Interessengemeinschaft gewinnen, die verkaufswillige Anleger des Fonds in finanzieller Hinsicht beim Verkauf der Beteiligung unterstützt und die Kosten unserer Kanzlei im Rahmen des Veräußerungsprozesses vollständig übernimmt.

Bei einem Verkauf Ihrer Beteiligung über den Sekundärmarkt –und nur dann- erhält die Neym Prozessfinanzierung eine Provision in Höhe von 10 % des Verkaufspreises. Hinzu kommt eine Gebühr für das Zweitmarktportal in Höhe von 2,5 % des Verkaufspreises. Sollte für Ihre Beteiligung kein Käufer gefunden werden, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Sie gehen also kein finanzielles Risiko ein.

Nachfolgend fassen wir die Leistungen unserer Kanzlei im Rahmen der Veräußerung geschlossener Beteiligungen stichpunktartig zusammen:

  • Korrespondenz/Kommunikation mit Zweitmarkt-Börse,
  • Prüfung der Maklerverträge und der sonstigen Unterlagen,
  • Prüfung der Veräußerungsverträge,
  • Berechnung Ihres möglichen Erlöses nach erfolgreicher Veräußerung
  • Beratung bei der Festlegung von möglichen Teilausführungen,
  • Beratung durch eine erfahrene Rechtsanwältin unserer Kanzlei während der Verkaufsphase

Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte: Beratung über die Veräußerung geschlossener Beteiligungen über den Zweitmarkt

Wir verstehen uns als hochspezialisierte Anwaltsboutique u. a. für die Bereiche Bank‐ und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht (inklusive Mietrecht) sowie Wirtschaftsrecht. Auf diesen Gebieten verfügen unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte über jahrelange Erfahrung sowie umfassende Expertise und beraten bzw. vertreten unsere Mandanten bundesweit.

 

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