P&R Container – Geld der Anleger steht im Feuer(*)

P&R Container schienen gegen Krisen gefeit zu sein. So verbuchten die P&R-Gesellschaften nach eigenen Angaben zwischen 2012 und 2016 durchschnittlich 860 Millionen Euro an Container-Investitionen. Das Rekordjahr war dabei 2013, als ein Wert von rund einer Milliarde Euro erreicht wurde.

Die Zeiten scheinen sich gedreht zu haben. Denn Anfang März wurden erste Verzögerungen bei den Auszahlungen an die Anleger bekannt. Zudem wurde der Vertrieb für die aktuellen Angebote Nr. 5005 und 6005 am 7. März 2018 eingestellt. „Zahlreiche Anleger haben sich bereits bei uns gemeldet und sind über die aktuellen Entwicklungen zutiefst beunruhigt“, sagt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck aus Kaiserslautern. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hält die Sorgen für berechtigt: „Die Zahlungsverzögerungen könnten erst der Anfang einer negativen Entwicklung sein.“

Denn ausgerechnet die guten Verkaufszahlen zwischen 2012 und 2016 könnten nun zum Bumerang werden. Container-Direktinvestments mit einer fünfjährigen Laufzeit stehen demnächst zur Rückzahlung an. Davon sind besonders Investments aus dem Rekordjahr 2013 betroffen. „Es ist zu befürchten, dass P&R diese Rückzahlungen nicht leisten kann“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Hintergrund dürfte ein schleppendes Geschäft mit Neukunden sein. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Zahlen des Finanzportals investmentcheck.de berichtet, haben die Auszahlungen an die Anleger in den Jahren von 2014 bis 2016 die Einnahmen aus der Vermietung der Container deutlich überschritten. Auch 2017 soll das Geschäft mit Neukunden nicht gut gelaufen sein. „So eine kontinuierliche Unterdeckung geht nicht über Jahre gut. Irgendwann ist kein Geld mehr da, um die Auszahlungen an die Anleger bzw. die Rückkäufe der Container vorzunehmen. Dieser Zeitpunkt könnte jetzt gekommen sein“, so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Dabei trifft die Anleger ein Risiko, das sogar über den Totalverlust ihres investierten Geldes hinausgeht. Wenn P&R die Container nicht zurückkaufen kann, bleiben die Anleger die Eigentümer und sind damit auch für die weitere Bewirtschaftung verantwortlich. Über dieses extreme Risiko hätten die Anleger von ihren Anlageberatern oder Vermittlern auch aufgeklärt werden müssen. „Wurden die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können Schadensersatzansprüche der Anleger engstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah prüfen lassen.

(*) Der Beitrag wurde u. a. auf folgenden Seiten veröffentlicht: www.anwalt.de sowie www.kapitalschutz.de

 

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